AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der DV Trend Service GmbH

§ 1 Geltung
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) enthalten die zwischen Ihnen und uns, der Trend Service GmbH, Butterstr. 13, 70736 Fellbach, ausschließlich geltenden Bedingungen für alle zwischen Ihnen und uns geschlossenen Verträge, Lieferungen, Leistungen und Angebote. Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit Ihnen über die von uns angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge, Lieferungen, Leistungen oder Angebote mit oder gegenüber Ihnen, auch wenn diese AGB nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Diese AGB gelten nur, wenn Sie Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Sie Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens sind.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ihnen oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ihnen oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Die Präsentation unserer Produkte und Leistungen auf unserer Homepage www.dvts.de unseren Katalogen oder sonstigen Werbeträgern stellt kein bindendes Angebot unsererseits dar. Sie geben mit Ihrer Bestellung an uns ein bindendes Angebot ab.
(2) Ein Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt mit der beiderseitigen Unterzeichnung des jeweiligen Vertrags zustande.
(3) Mit Ausnahme des Geschäftsführers sind unsere Mit¬arbeiter nicht berechtigt, von diesen AGB abweichende mündliche Abreden zu treffen.
(4) Unsere Angaben zum Gegenstand unserer Produkte und Leistungen (z.B. Maße, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen derselben (z.B. Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine zugesagten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
(5) Wir behalten uns das Eigentum und/oder Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie Ihnen zur Verfügung gestellten Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Sie dürfen diese Gegenstände ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen, nutzen lassen oder vervielfältigen. Sie haben auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von Ihnen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

§ 3 Preise und Zahlung
(1) Die Preise gelten für den in den vertraglichen Vereinbarungen oder Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
(2) Rechnungsbeträge sind innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung bei Ihnen zu bezahlen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei uns. Leisten Sie bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit acht Prozentpunkten über Basiszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und/oder weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen von Ihnen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(4) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche Ihre Kreditwürdigkeit wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch Sie aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

§ 4 Lieferung und Lieferzeit
(1) Der Zeitpunkt der Erbringung unserer Lieferungen und Leistungen wird individuell mit Ihnen vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern eine Versendung von Waren vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder einen sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
(2) Im Falle eines Verzuges oder von Unmöglichkeit der von uns zu erbringenden Lieferungen oder Leistungen haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern diese auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

§ 5 Ihre Mitwirkungspflichten
(1) Sie unterstützen uns bei der Erfüllung unserer vertraglich geschuldeten Leistungen auf Ihre Kosten. Dazu gehören insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen von Ihnen dies erfordern und der Zugang zu Ihrer IT-Infrastruktur.
(2) Sofern Sie sich verpflichtet haben oder es sonst zur Durchführung des Vertrags erforderlich ist, uns im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, haben Sie uns diese umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen.
(3) Sie tragen dafür Sorge, dass wir die zur Nutzung der in Abs. 2 genannten Materialien erforderlichen Rechte erhalten. Sie garantieren, dass die von Ihnen zur Verfügung gestellten Inhalte und Materialien die Rechte Dritter nicht verletzen und Sie gegebenenfalls die erforderlichen Nutzungsrechte haben.
(4) Soweit Sie von uns ein Passwort (z.B. für einen Login) erhalten, sind Sie verpflichtet, dieses Passwort in regelmäßigen Abständen zu ändern und vor dem Zugriff Dritter sicher zu verwahren. Wir haften nicht für einen etwaigen Missbrauch des Passworts.
(5) Es obliegt Ihnen, Ihre Daten regelmäßig zu sichern und ein Backup zu erstellen. Wir nehmen für Sie keine Datensicherung vor, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. Soweit Daten an uns – gleich in welcher Form – übermittelt werden, sind Sie verpflichtet, davon Sicherheitskopien herzustellen.

§ 6 Haftung für Mängel
(1) Für Ihre Rechte bei Mängeln der von uns erbrachten Lieferungen oder Leistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.
(2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem unsere mit Ihnen über die Beschaffenheit unserer Lieferungen und Leistungen getroffene Vereinbarung. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht.
(3) Zeigt sich bei der Untersuchung unserer Lieferung oder Leistung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht haben Sie offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) unverzüglich schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Bei Kaufverträgen sind Kaufleute im Sinne des HGB verpflichtet, Ihren gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB nachzukommen.
(4) Ist unsere Lieferung oder Leistung mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Erbringung einer mangelfreien Lieferung oder Leistung (Ersatzlieferung/-leistung) leisten.
(5) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass Sie die fällige Gegenleistung erbracht haben. Sie sind jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil der Gegenleistung zurückzubehalten.
(6) Sie haben uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Lieferung oder Leistung zu Prüfungszwecken zu übergeben oder uns Zugang zu Ihren Einrichtungen zu gewähren. Im Falle einer Ersatzlieferung haben Sie uns eine mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
(7) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch Ihr Mangelbeseitigungsverlangen als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten von Ihnen ersetzt verlangen.
(8) Ihre Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 7 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
(9) Wird unsere Lieferung oder Leistung von Ihnen oder durch einen von Ihnen beauftragten Dritten nach Übergabe/Abnahme ohne unsere Zustimmung, die wir nicht grundlos verweigern dürfen, verändert oder sonst bearbeitet, so erlischt damit unsere Haftung für etwaige Mängel an unserer Lieferung oder Leistung, es sei denn, Sie weisen uns nach, dass nicht die von Ihnen vorgenommene Veränderung oder Bearbeitung zu einem Mangel unserer Lieferung oder Leistung geführt hat.

§ 7 Sonstige Haftung
(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
(2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit unserer Lieferung oder Leistung übernommen haben. Das gleiche gilt für Ihre Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, können Sie nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben.
(5) Für Inhalte, die Sie auf von uns bereitgestelltem Speicherplatz speichern, sind Sie selbst verantwortlich. Sie stellen uns von jeglicher Haftung im Außenverhältnis gegenüber Dritten frei.
(6) Abweichend ist unsere Haftung als Hosting-Provider nach § 44a TKG wie folgt begrenzt: Verstoßen wir beim Erbringen von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit fahrlässig gegen das Telekommunikationsgesetz, gegen eine aufgrund dieses Gesetzes erlassene Rechtsverordnung, eine aufgrund dieses Gesetzes in einer Zuteilung auferlegte Verpflichtung oder eine Verfügung der Bundesnetzagentur, so ist die Haftung gegenüber Ihnen für Vermögensschäden auf 12.500,– EUR beschränkt. Entsteht die Schadenersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadenersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 dieses Absatzes in der Summe auf höchstens 10 Millionen Euro begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 bis 3 dieses Absatzes gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadenersatz entsteht. Die Haftungsbegrenzung der Höhe nach entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.

§ 8 Verjährung
(1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Mängeln der Lieferung oder Leistung beträgt ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
(2) Unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter, bei Arglist des Verkäufers und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher.
(3) Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten auch für Ihre vertraglichen und außervertraglichen Schadensersatzansprüche, die auf einem Mangel der Lieferung oder Leistung beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt.
(4) Ansonsten, insbesondere bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, gelten für Schadensersatzansprüche des Käufers gemäß § 7 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an von uns gelieferten Sachen bis zum Eingang aller Zahlungen aus unserem Vertragsverhältnis vor. Bei vertragswidrigem Verhalten Ihrerseits, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gelieferten Sachen zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Sache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Sache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf Ihre Verbindlichkeiten bei uns – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter haben Sie uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Sofern Sie Kaufmann i.S.d. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, sofern Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder nach Vertragsschluss Ihren Geschäftssitz ins Ausland verlegen, ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und Ihnen Fellbach. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben davon unberührt.
(2) Die Beziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht beeinträchtigt.

Stand 29.03.2011